Energierechnung: Individuelle Lösungen wird man immer finden



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Mann mit Laptop und Rechnung
Die Energierechnung flattert jährlich ins Haus der Endkonsument*innen und so manche*r fragt sich “Wie setzt sich diese Rechnung zusammen?”. © Wiener Netze/Arndt Ötting
Wie kommt die Strom- und Gasrechnung zustande? Und was haben Verbrauchsprognosen mit Energierechnungen zu tun?

Am Ende des Jahres bekommt man die Energierechnung für Strom und Gas präsentiert – und so manche*r steht da unter Strom, wenn sie ins Haus flattert. Viele Zahlen, viele Nullen. Dabei könnten es eigentlich viel mehr sein – viel mehr Rechnungen und damit noch viel mehr Nullen. Denn die Energierechnung, die die Endkund*innen erhalten, ist schon die vereinfachte Variante eines Rechenkunststücks für Fortgeschrittene. Da sind die Anbieter für Energie mit ihren unterschiedlichen Tarifen und Angeboten, da sind die unterschiedlichen Energieformen, die die Haushalte beziehen, da sind Schwankungen bei den Preisen sowie die Inflation und da sind eben auch die Gebühren für die Leitungen. Letztere werden übrigens von der Behörde, der e-control, festgelegt.

Wie entsteht die Energierechnung?

Netzkosten trägt jeder Haushalt in Österreich, unabhängig davon, welchen Energielieferanten man ausgesucht hat. Im Fall Wiens sind es die Wiener Netze, bei denen alle Fäden zusammenlaufen. Johannes Geist ist Programm-Manager bei den Wiener Netzen. Er sagt: „In den meisten Fällen bekommt die Kund*in eine Rechnung, auf der sowohl die Kosten für Energie als auch für die Netze, sowie alle vorgeschriebenen Abgaben, gemeinsam dargestellt werden. Die Energielieferanten heben die gesamte Summe bei den Kund*innen ein und führen dann die Netzgebühr an die Wiener Netze ab.“  Nur 30 Prozent der Kund*innen bekommen getrennte Rechnungen für Netz- und Energiekosten. Also eine Rechnung von ihrem Energielieferanten und eine von den Wiener Netzen.

Die Wiener Netze sind aber so oder so die eigentliche Schnittstelle zwischen Kund*innen und Energieanbieter: Sie erheben und verwahren die Verbrauchsinformationen und geben diese an den jeweiligen Energieanbieter weiter. Die Energierechnung ist also auch ein Kommunikationskunststück zwischen Energieanbietern, Kund*innen und Leitungs-Dienstleistern wie den Wiener Netzen. Ein Ping-Pong mit Zahlen, in dem Prognosen und tatsächlicher Verbrauch wichtige Rollen spielen.

Frau vor Monitor mit schriftlicher Rechnung
Die Energierechnung ist bereits eine vereinfachte Variante eines komplexen Rechenkunststücks. © Wiener Netze/Manfred Tucherl

Die Verbrauchsprognose

Und als ob das nicht kompliziert genug wäre: Menschen ziehen aus, Menschen ziehen ein, Menschen ziehen um, Menschen wechseln Anbieter. Und schon flattert eine Rechnung ins Haus, die unerwartete Beträge birgt. Der Grund: das Prognose- und Vorauszahlungsmodell. 

Grundsätzlich unterliegt die Gestaltung der Energietarife den Stromanbietern – und damit der Auswahl der Kund*innen – also der Stromverbraucher*innen. Ob der sich zum Beispiel für einen Tarif mit Inflationsanpassung oder eine genauere Anpassung an die schwankenden Preise entscheidet oder nicht. Die Wiener Netze liefern für die Berechnung der Vorauszahlung und der Abrechnung die tatsächlichen Zählerdaten – also den Verbrauch – sowie die notwendige Prognose.

2.500 Kilowattstunden als Richtwert

Diese Prognose orientiert sich so gut wie immer am Verbrauch des Vorjahres. Außer es handelt sich um einen Neubau. „Dann wird auf Basis von langjährigen Erfahrungen ein durchschnittlicher Verbrauch eines Haushalts angenommen“, wie Johannes Geist sagt. Das bedeutet: 2.500 Kilowattstunden Stromverbrauch im Jahr als Ausgangsbasis. Das ist der durchschnittliche Verbrauch eines Haushalts in Wien. Ein Richtwert.

Bezieht man allerdings eine Altbauwohnung und der*die Vormieter*in hatte es gerne warm, einen Wasserschaden, der energieaufwändig behoben wurde, eine elektrische Modelleisenbahn oder einen energieintensiven Umbau, so geht die Prognose von einem entsprechend höheren Verbrauch aus – oder von einem entsprechend niedrigeren, wenn der*die Vormieter*in es gerne kühl und dunkel hatte oder etwa Pendler*in war.

Kompliziert wird es bei Kurzzeit-Kund*innen. Etwa: Wenn jemand nach 10 Monaten aus einer Wohnung wieder auszieht. Denn dann muss von den Monaten, in denen tatsächlich Energie bezogen wurde, hochgerechnet werden. Und auch dadurch können sich Ungenauigkeiten in der Prognose ergeben– wenn eine Wohnung  etwa für einige Monate leer stand.

Der Smart Meter und zwei Wiener Netze Mitarbeiter*innen
Als Programm Manager bei den Wiener Netzen ist Johannes Geist auch für den Smart Meter-Tausch verantwortlich. Monteurin Nadja Kaden installiert die neuen Stromzähler bei den Kund*innen. Copyright: PID/David Bohmann

„Bei der Verbrauchsprognose muss man zwischen Strom und Gas unterscheiden“, sagt Johannes Geist. Bei Strom ist die Prognose des Verbrauchs einfach, weil der Verbrauch vorhersehbarer ist und nicht so sehr externen Faktoren unterliegt, wie der Gasverbrauch. Auf den Gasverbrauch eines Haushaltes wirken sich hingegen Außentemperaturen, persönliche Befindlichkeiten oder sogar das Kochverhalten aus. „In den kalten Monaten berechnen wir je nach prognostiziertem Temperaturprofil einen höheren oder niedrigen Verbrauch. Den prognostizierten Temperaturprofilen ist die langjährige Tagesdurchschnittstemperatur hinterlegt. Ist es daher im Laufe des Winters kälter, wird der tatsächliche Gasverbrauch über dem prognostizierten Verbrauch liegen. Aktuell erleben wir allerdings einen wesentlich wärmeren Winter “, sagt Johannes Geist.

Nur ein Richtwert für die Energierechnung

Die Prognose ist ein Richtwert für die Teilzahlung im Voraus. Liegt man unter dem prognostizierten Verbrauch, gibt es eine Gutschrift in der nächsten Abrechnung. Und die Prognose wird zu jeder folgenden Abrechnung, also spätestens zur Jahresabrechnung nach 12 Monaten, an das jeweilige  Verbrauchsverhalten angepasst. Das heißt, Energiesparen wirkt sich auch auf die Prognosen und damit die Vorauszahlungen aus – aber zeitverzögert.

Wichtig ist: Die Wiener Netze haben einen gesetzlichen Auftrag, die Endkund*innen zu versorgen. Sie sind aber auch gesetzlich verpflichtet den Strom abzuschalten, wenn es keinen Energieliefervertrag gibt.  „Wir schalten nur ab, wenn es keinen Energievertrag gibt“, sagt Manuela Gutenbrunner, Sprecherin der Wiener Netze. Keinen Energieliefervertrag zu haben kann daran liegen, dass eine Kundin*ein Kunde selber kündigt, oder der Anbieter den Vertrag nach einer Reihe von Mahnungen kündigt – zweiteres wird von manchen Energieanbietern zur Zeit aber nicht gemacht, um die Situation der Kund*innen nicht weiter zu verschärfen. Manuela Gutenbrunner verweist zudem auf unterschiedliche Zahlungsmodelle. Sie sagt: „Eine Ratenzahlung zu vereinbaren sollte kein Problem sein und individuelle Lösungen wird man immer finden.“

Frau mit Tablet in der Hand neben Smart Meter
Im Smart Meter-Webportal kann der aktuelle Stromverbrauch ganz einfach verfolgt werden. © Wiener Netze/Arndt Ötting

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